Die Schülerinnen- und Schülerbeförderung wird von der Firma Giese durchgeführt. Die wichtigsten Informationen zur Fahrtkostenerstattung, Fahr- und Haltestellenpläne sind unter den folgenden Links zu finden:

Fahrtkostenerstattung

Voraussetzung für die Erstattung:

  • Besuch der Berufseinstiegsschule*
  • oder der ersten Klasse der Berufsschulen*
  • die Entfernung vom Wohnort zur Schule beträgt größer oder gleich 4 km
  • bei Schulpraktika sind Entfernung von max. 30 km zwischen Wohnung und Praktikumsstelle erstattungsfähig. Fürs Praktikum zählt der Busausweis, wenn der Betrieb nicht in der Zone des Wohnortes und der Schule ist. Hier erfolgt eine extra Abrechnung mit dem Landkreis – siehe Fahrtkostenerstattung
  • Mögliche Erstattungen für Realschulschüler*innen – siehe Fahrtkostenerstattung

*soweit die Schülerinnen und Schüler diese Schulen ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss besuchen. Als Nachweis zählt das letzte Abschlusszeugnis – Die Busausweise werden von der Schule beantragt und an die SchülerInnen ausgehändigt