Die Max-Eyth-Schule ist ein Ort des Zusammenlebenes, geprägt von Toleranz und gegenseitigem Respekt.

Im Sinne unseres Leitbildes und des Schulprogramms haben wir uns Regeln gegeben und sie in der Schulordnung verbindlich festgehalten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft halten sich an diese Regeln.

Grundlagen unseres Zusammenlebens sind:

– dass wir gegenseitig unsere Persönlichkeit und Lebensweise achten und respektieren,
– dass wir uns gegenseitig so behandeln, wie wir selbst behandelt werden möchten,
– dass Pünktlichkeit und Verlässlichkeit ernst genommen werden,
– dass wir auf Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule achten,
– dass wir verantwortungsbewusst mit unserer Gesundheit und der Umwelt umgehen.

Für den Unterricht gilt:

Die regelmäßige und vollständige Teilnahme am Unterricht ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Mitarbeit des Einzelnen und für die gemeinsame Arbeit in der Klasse. Fehltage werden im Klassenbuch vermerkt und lassen im Zeugnis auf das Interesse an der Ausbildung schließen. Bei Erkrankung melden Sie sich morgens telefonisch im Sekretariat ab. Die nachzureichende schriftliche Entschuldigung wird nur anerkannt, wenn sie innerhalb einer Frist von drei Tagen vorliegt. In besonderen Fällen muss die Schule auf einer ärztlichen Bescheinigung bestehen.

Essen und Trinken, Telefonieren, Besuch des Sekretariats und Toilettengänge führen zu Störungen und Ablenkungen im Unterricht. Diese Aktivitäten gehören nur in die Pausenzeiten. Begründete Ausnahmen werden mit der jeweiligen Lehrkraft besprochen. Während der Unterrichtszeit bleiben alle Handys ausgeschaltet.
Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingeln.
Die Klassensprecher oder Stellvertreter geben dem Sekretariat Bescheid, wenn eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist.
Der Unterricht endet pünktlich mit dem Gong. Vorzeitig entlassene Schüler stören erfahrungsgemäß den Unterricht der anderen Klassen.
Bei Konflikten während des Unterrichts hat die ungestörte Fortsetzung des Unterrichts Vorrang. Die Lehrkraft kann daher entscheiden, dass ein Schüler/eine Schülerin vorübergehend den Unterrichtsraum verlässt. Wer eine sofortige Klärung des Konfliktes wünscht, meldet sich bei der Schulleitung. Darüber hinaus stehen weitere geschulte Personen (Beratungsteam, Mediatoren, Streitschlichter) bereit, um über Unstimmigkeiten und daraus resultierende Unzufriedenheiten zu sprechen.

Für Zeiten außerhalb des Unterrichts gilt:

Damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist, wird immer der kürzeste Schulweg gewählt. Fahrräder und Motorräder können auf dem dafür vorgesehenen Platz neben dem Gewächshaus, Autos auf dem Parkplatz an den Bushaltestellen abgestellt werden.
Auch für die Fahrten im Schulbus gelten Regeln. Der Busfahrer hat das „Hausrecht“. Seine Anweisungen sind zu befolgen. Jeder sollte ihn in seiner Aufgabe, im Bus für Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu sorgen, unterstützen. Fehlverhalten im Bus und an der Bushaltestelle kann zum Ausschluss von der Schülerbeförderung führen.
Problematisch ist auch das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen bzw. vor Unterrichtsschluss. Grundsätzlich gilt: Es erfolgt auf eigene Gefahr und der Versicherungsschutz ist unklar. In den Pausen sollte man sich daher nur in den Aufsichtsbereichen der Lehrkräfte aufhalten.
Wer von aufsichtsführenden Lehrkräften der Max-Eyth-Schule oder der anderen Schulen des Schulzentrums angesprochen wird, zeigt auf Verlangen seinen Schülerausweis vor. Gefährdet das Verhalten eines Schülers / einer Schülerin andere Personen, so kann jede Lehrkraft einen Verweis vom Schulgelände aussprechen.
Eltern wollen ihre Kinder an der Schule sicher aufgehoben wissen und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Mitarbeiter sollen sich sicher fühlen. Daher wird die Schulleitung bei Gewalttaten, Drogenkonsum, Alkoholkonsum oder Rauchen auf dem Schulgelände besonders konsequent handeln. Bei Straftaten wird immer die Polizei eingeschaltet.

Dinge, die nicht in die Schule gehören:

Waffen jeglicher Art dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Nicht erlaubt ist außerdem das Mitbringen von explosiven Stoffen wie beispielsweise von Feuerwerkskörpern.
Persönliche Gegenstände, die nicht unmittelbar für den Unterricht benötigt werden, dazu gehören auch Handys, Geld und Wertgegenstände, sind nicht versichert und können bei Verlust nicht ersetzt werden. Wir lassen sie sicherheitshalber zuhause.

Jeder ist gefragt:

Wir tragen durch unser Verhalten auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und in unseren Klassenräumen zur Sauberkeit und zum Umweltschutz bei, indem wir Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Wir vermeiden unnötige Müllproduktion, schalten am Unterrichtsende die benutzten PCs und Monitore aus und löschen das Licht, wenn wir als Letzter einen Raum verlassen.

Für uns alle ist die Max-Eyth-Schule ein wichtiger Teil unseres Lebensraumes. Diesen mitzugestalten und zu bewahren liegt in unserer Möglichkeit und unserer Verantwortung.