Das Ziel dieser Schulform ist der Berufsabschluss als staatlich geprüfte/r Pflegeassisten/in.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit in die dreijährige generalistische Pflegeausbildung einzusteigen – evtl. auch verkürzt auf zwei Jahre.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Hauptschulabschluss
- Tätigkeit von einem Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder einem Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses.
Oder
- Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und Nachweis einer mindesten dreijährigen beruflichen Tätigkeit.
Unterrichtszeiten:
Das zweite Ausbildungsjahr startet direkt nach den Sommerferien und ist auf zwei Jahre aufgeteilt. Im Schuljahr 25/26 ist Donnerstags und Freitags Schule, immer von 8:15 Uhr bis 13:30 Uhr. Montags ist immer Praxistag, an dem Sie im Betrieb arbeiten und auch Besuche durch die Lehrkräfte stattfinden können. Dienstags und Mittwochs sind nicht belegt, viele unserer Auszubildenden arbeiten dann, dies ist aber kein Muss.
Wir sind zertifiziert und können Schüler:innen mit Bildungsgutschein aufnehmen. Bzgl. dieser Fördermöglichkeiten sprechen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter vor.
Abschlüsse:
Es findet, neben schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch oder Englisch, Pflege des Menschen und fächerübergreifend aus den Fächern „Arbeits- und Beziehungsprozesse“ und „Unterstützung des Menschen“, eine praktische Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis – statt.
Beruflicher Abschluss:
Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatlich geprüfter Pflegeassistent
Schulischer Abschluss:
Bei entsprechenden Leistungen ist der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder auch der Erweiterte Sekundarabschluss I möglich.
Anmeldung:
Mit der Anmeldung sind einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
Nachweis über die geleisteten 12 Monate Vollzeit in der Pflege (bei Teilzeittätigkeit entsprechend mehr Monate, z.B. 24 Monate bei einer Halbtagstätigkeit).
Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. im April des Jahres), dann sind nachzureichen:
Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart N
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43
- Impfnachweis gem. Biostoffverordnung (Informationen werden mit der vorläufigen Zusage gegeben)
Ausführlichere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung oder über unser Sekretariat.