Fachschule Sozialpädagogik

familienpflegeDie Fachschule Sozialpädagogik bildet die zweite Phase der Erzieherausbildung.
Voraussetzung für die Aufnahme ist in der Regel der Abschluss der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz - Schwerpunkt Sozialpädagogik. Sie erwerben umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten, um in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieher oder Erzieherin tätig zu werden. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zusätzlich die Fachhochschulreife.

Aufnahmevoraussetzungen:
In die Fachschule – Sozialpädagogik – kann aufgenommen werden, wer

1. den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und
2. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“/ „Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik“ und im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich –Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat
oder
eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist
oder
nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nr. 2 eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt und
3. Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis, Belegart OE) und die gesundheitliche Eignung vorlegt (Immunnachweis).

Unterrichtsinhalte:
Die Ausbildung an der Fachschule – Sozialpädagogik soll dazu befähigen, als Erzieherin oder Erzieher den vielfältigen Anforderungen in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern (Kindergarten, Hort, Schule, Heim, Jugendzentren etc.) selbstständig und verantwortlich gerecht zu werden.
Dazu werden auf fachlicher Ebene berufsspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Auf persönlichkeitsbildender Ebene werden Haltungen und Einstellungen entwickelt und gefördert, die in der Orientierung an Wertvorstellungen und ethischen Grundsätzen verantwortliches sozialpädagogisches Entscheiden und Handeln ermöglichen.

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Lehrkräfte der Fachschule - Sozialpädagogik – begleiten die Ausbildung am Lernort Praxis.
Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt insgesamt 600 Zeitstunden und wird in zwei Blöcke aufgeteilt, die jeweils im 1. und 2. Ausbildungsjahr durchgeführt werden.

Kosten:
Es entstehen Kosten von ca. 250 € für Lehrbücher, Seminarfahrten, Kopien, Materialien, etc.

Abschlüsse:
Die Abschlussprüfung erfolgt in Deutsch/Kommunikation, im Fach Sozialpädagogische Bildungsarbeit und in einem weiteren berufsbezogenen Fach. Eine praktische Prüfung findet im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis statt.
Beruflicher Abschluss:
Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher
Schulischer Abschluss:
Fachhochschulabschluss

Anmeldung:
Mit dem Anmeldungsformular sind abzugeben:
- tabellarischer Lebenslauf
- Halbjahreszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz (Abschlusszeugnis als beglaubigte Kopie sofort nach Erhalt einreichen)
- Ggf. Nachweise über andere Zugangsberechtigungen

Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. im April des Jahres), dann sind nachzureichen:
- Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart OE
- Impfnachweis gem. Biostoffverordnung (Informationen werden mit der vorläufigen Zusage gegeben)

Ausführlichere Informationen (auch zu den Kosten) erhalten Sie in dem Informationsblatt zur Fachschule Sozialpädagogik als Download im pdf-Format sowie durch eine persönliche Beratung über unser Sekretariat.