Berufsfachschule Altenpflege

foto_pflegeassistenzDie Berufsfachschule Altenpflege vermittelt Ihnen - in der Regel innnerhalb von drei Jahren - umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen Beratung, Betreuung und Pflege von Menschen in fortgeschrittenem Alter. Die schulische Ausbildung erfolgt in Blockform. Die praktische Ausbildung wird in Altenpflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 38,5 Wochenstunden absolviert und durch den Ausbildungsbetrieb vergütet.

Aufnahmevoraussetzungen:
In die In die Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden, wer

1. den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, einen anderen gleichwertigen Bildungsstand (z.B. erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz)
oder
über eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, verfügt
oder
die Abschlussprüfung an der Berufsfachschule - Altenpflegehilfe – bestanden hat
oder
die Berufsausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer erfolgreich abgeschlossen hat,

2. einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung (§ 6 des Altenpflegegesetzes) durch Bestätigung des Hausarztes (bei Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate) vorlegt,

3. Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE) und gesundheitliche Eignung (Immunnachweis) vorlegt,

4. einen Ausbildungsvertrag für die praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Altenpflege vorlegt. Ein Vertragsvordruck ist demnächst hier zu finden.

Bewerberinnen oder Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, müssen über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Erforderlich ist auch Grundwissen in Biologie und Datenverarbeitung.

Es besteht bei einer einschlägigen beruflichen Vorbildung auch die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen:
Da der Bildungsgang Altenpflege an der Max-Eyth-Schule im Schuljahr 2012/13 erstmalig startet, ist der Eintritt bei einer Verkürzung erst in den nachfolgenden Jahren möglich:

In die Klasse 2 (2013/14) der Berufsfachschule - Altenpflege - kann aufgenommen werden, wer
die Berufsfachschule – Pflegeassistenz –
oder
die Berufsfachschule – Sozialassistentin/Sozialassistent – mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz
erfolgreich abgeschlossen hat.

In die Klasse 3 (2014/15) der Berufsfachschule – Altenpflege - kann aufgenommen werden, wer
die Fachschule - Heilerziehungspflege –
oder eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung,
oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung,
oder eine Krankenpflegeausbildung
oder eine Kinderkrankenpflegeausbildung
erfolgreich abgeschlossen hat.
Unterricht:
Die Ausbildung soll nach §3 des Altenpflegegesetzes die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

Unterrichtsinhalte:
Im Unterricht werden die Inhalte in den berufsbezogenen Fächern vermittelt:
* Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
* Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
* Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
* Altenpflege als Beruf

Kosten:
Es entstehen Kosten von ca. 400 € für Lehrbücher, Kopien, Materialien, etc.
Zusätzlich entstehen Kosten für Exkursionen und für Seminarfahrten im zweiten und dritten Ausbildungsjahr.

Abschlussprüfungen:
Die schriftlichen Prüfungen bestehen aus drei Klausurarbeiten in berufsbezogenen Fächern.
Eine praktische Prüfung findet im Ausbildungsbetrieb statt.

Beruflicher Abschluss:
Altenpflegerin/Altenpfleger

Anmeldung:
Mit dem Anmeldungsformular sind abzugeben:
- tabellarischer Lebenslauf
- Halbjahreszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz (Abschlusszeugnis als beglaubigte Kopie sofort nach Erhalt einreichen)
- Ggf. Nachweise über andere Zugangsberechtigungen

Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. im April des Jahres), dann sind nachzureichen:
- Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart OE
- Impfnachweis gem. Biostoffverordnung (Informationen werden mit der vorläufigen Zusage gegeben)

Ausführlichere Informationen (auch zu den Kosten) erhalten Sie in dem Informationsblatt zur Berufsfachschule Altenpflege als Download im pdf-Format sowie durch eine persönliche Beratung über unser Sekretariat.